Steuerpflichten beim Immobilienkauf in Kroatien
Der Kauf einer Immobilie in Kroatien ist auch mit bestimmten Steuerpflichten verbunden, die von mehreren Faktoren abhängen, unter anderem davon, ob es sich um eine unbewohnte Immobilie handelt. Lesen Sie im Folgenden, welche Pflichten bei der Zahlung der Grundumsatzsteuer bestehen, aber auch, welche Faktoren zu berücksichtigen sind.
Neue oder gebrauchte Immobilie?
Bei steuerlichen Pflichten beim Immobilienkauf stellt sich zunächst die Frage, ob es sich um eine neuwertige (also bewohnte) Immobilie handelt oder nicht.
Wenn Sie eine neue Immobilie (dh eine unbewohnte) von einem Mehrwertsteuerpflichtigen kaufen, sind Sie verpflichtet, die Mehrwertsteuer (25 %) auf die Lieferung des Gebäudes (oder Gebäudeteils) einschließlich des Grundstücks zu zahlen das Gebäude befindet. Gleiches gilt beim Kauf eines gebrauchten Gebäudes mit Grundstück innerhalb von zwei Jahren, wenn der Anbieter des Gebäudes umsatzsteuerpflichtig ist. In diesem Fall müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen.
Erwerben Sie Immobilien, die nicht der vorgenannten Kategorie angehören, so sind Sie beim Kauf von Immobilien verpflichtet, die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3 % bezogen auf den Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufs zu entrichten Steuerschuld. Dank der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrags liefern sie, die Notare, die Unterlagen über den Grundstückserwerb an die zuständige Steuerverwaltung, die daraufhin einen vorläufigen Steuervorbescheid ausstellt. Der Grundstückserwerber ist verpflichtet, den festgesetzten Steuerbetrag innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung des Steuerbescheids zu entrichten.
Übermittlung an die Steuerverwaltung
Für den Fall, dass die Urkunde über den Grundstückserwerb nicht von einem Notar beglaubigt, sondern von einem Gericht oder einer anderen amtlichen Stelle ausgestellt wurde, ist der Grundstückserwerber verpflichtet, den Grundstücksverkauf persönlich der Steuerverwaltung anzuzeigen an dem Ort, an dem sich die Immobilie befindet.
Wer ist von der Grundsteuer befreit?
Verschiedene Kategorien von Bürgern sind von der Grundumsatzsteuer befreit, bei:
● Unentgeltliche Schenkungen und Erbschaften von Ehegatten und Lebenspartnern, Abkömmlingen und Vorfahren in der senkrechten Linie
● Aufteilung des gemeinsamen Vermögens im Falle einer Scheidung
● Geschützte Mieter
● Mietrecht
● Sonstiges
Detaillierte Informationen darüber, wer unter welchen Bedingungen von der Grundsteuer befreit ist, finden Sie auf der Website der Steuerverwaltung: https://www.porezna-uprava.hr/Gradani/Stranice/Nekretnine/Vodi%c4%8d-za -stjecatelja - properties.aspx
Der Kauf Ihrer ersten Immobilie ist keine Steuererleichterung mehr
Obwohl es lange Zeit eine Bestimmung gab, dass Käufer von "ersten Immobilien" von der Grundsteuer befreit waren, wurde diese Bestimmung abgeschafft, und heute hilft der Staat jungen Menschen (bis 45 Jahre) auf andere Weise, z beispielsweise durch Abzahlung eines Teils des Wohnungsbaudarlehens.
Unabhängig davon, ob Sie Ihre erste Immobilie kaufen oder Ihre zweite, dritte oder eine danach, ist es ratsam, sich vor der Unterzeichnung über die geltenden steuerlichen Verpflichtungen zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Was ist, wenn die Immobilie getauscht wird?
Für den Fall, dass Sie sich für einen Immobilientausch entschieden haben, ist nach dem Grundsteuergesetz jeder Teilnehmer an dem Tausch und für den Wert der von ihm erworbenen Immobilie Grundumsatzsteuerschuldner beim Immobilientausch , was bedeutet, dass Sie, obwohl Sie gleichzeitig Käufer und Verkäufer sind, verpflichtet sind, Grunderwerbsteuer in Höhe von drei Prozent auf das von Ihnen erworbene Grundstück zu zahlen.
Da sich die Steuervorschriften in Kroatien relativ häufig ändern, insbesondere wenn Sie sich nicht trauen, diese selbst zu interpretieren, können Sie jederzeit einen Steuerberater um Hilfe bitten oder beim Kauf und Verkauf von Immobilien die Dienste eines Immobilienmaklers oder eines Spezialisten in Anspruch nehmen Agentur, die Sie bei allen Verpflichtungen, die Sie in diesem Verfahren haben, anleitet. So haben Sie trotzdem die Gewissheit, dass Sie mit allen Pflichten vertraut sind.